Bau-Tipps
Worauf es beim Grundstück ankommt
"Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!"
Beim Ankauf von Grundstücken kommt es immer wieder vor, dass die anfänglich außer Streit stehenden Grundgrenzen anlässlich der Bauverhandlung vom Nachbarn beeinsprucht werden.
Wer diese Situation vermeiden möchte, sollte noch vor dem Kauf der Liegenschaft die Grundgrenzen mit dem Nachbarn begehen und dies schriftlich bestätigen lassen. Am besten ist hier ein entsprechender Plan.
Werden die Grundgrenzen im Rahmen der Bauverhandlung von den Nachbarn beeinsprucht, so wird die Bauverhandlung abgebrochen und auf den Zivilrechtswege verwiesen, dies kann zur Verzögerung des Baubeginns führen.
Erste Informationen über Ihr Grundstück!
Wichtig bei der Auswahl eines Grundstückes, bzw. bei dessen Bewertung ist der Blick in den Flächenwidmungsplan. Dieser Plan liegt am Gemeindeamt auf und ist jedermann zugänglich.
Der Flächenwidmungsplan enthält wichtige Informationen wie z.B. die Hauptwindrichtung sowie die einzelnen Widmungs- und Nutzungsarten. Auf einen Blick sehen Sie wo Industrie- und Betriebsgebiete vorgesehen sind, bzw. Wohn- und Kerngebiete, Flächen für öffentliche Einrichtungen und Grünlandnutzung. Diese Informationen geben erste Auskünfte über Ihre baulichen Möglichkeiten.
Aufpassen bei der Widmungsart!
Der Flächenwidmungsplan kennt neben den drei Widmungsarten (Bauland, Grünland und Verkehrsflächen) eine Vielzahl von unterschiedlichen Nutzungsarten, die festlegen welche Art von Objekten auf den Grundstücken errichtet werden können. Wer sein Wohnhaus z.B. im Bauland-Agrargebiet errichtet, muss damit rechnen dass auf dem Nachbargrundstück eine Maschinenhalle für landwirtschaftliche Geräte oder ein Schweinstall erreicht werden darf.
Was sind Straßenfluchtlinien?
Die Straßenfluchtlinie stellt die Grenze zwischen Verkehrsfläche und dem Grundstück dar. Sie ist jene Linie, die Ihre zukünftige Grundgrenze zum öffentlichen Gut markiert. Bestehende Zäune geben nicht wirklich Aufschluss über die geltenden Grenzen. Im Falle einer Bauführung muss man jenen Grundstücksteil an das öffentliche Gut abtreten, der laut dem Flächenwidmungsplan als Verkehrsfläche ausgewiesen ist. Die eigene Grundstücksfläche kann sich dadurch verringern.
Wie groß darf ich bauen?
Viele Gemeinden besitzen einen eigenen Bebauungsplan. Hier wird geregelt wie groß Sie bauen dürfen, welche Seitenabstände Sie einhalten müssen, oft gibt es genaue Bestimmungen, die z.B. die Dachneigung, Deckungsart oder Richtung des Firstes festlegen. In jedem Fall sollten Sie sich vor der Planung bei Ihrem Bürgermeister genau erkundigen welche sonstigen Bestimmungen es in Ihrer Gemeinde gibt (z.B. Zaungestaltung, Fassade, etc.).
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