ESG-Kriterien – wie weit sind Sie mit Ihren Immobilien?

06.9.23

Die EU-Taxonomie-Verordnung ist geltendes EU-Recht und hat damit auch bei uns Gültigkeit! Wenn es nach dem Gesetzgeber geht, soll diese Verordnung Investoren und Unternehmen Orientierung bieten, welche Investitionen und Tätigkeiten „grün“ und „ökologisch nachhaltig“ sind.

Das Thema Nachhaltigkeit ist mittlerweile auch in der Immobilienwirtschaft angekommen, nicht von ungefähr, Bauprojekte stellen einen großen Treiber der CO2-Belastungen für unsere Umwelt dar.

Die ESG-Kriterien bieten den entscheidenden Maßstab, um festzustellen wie nachhaltig Immobilien sind.

„E“ steht dabei für „Environment“, „S“ für „Social“ und „G“ für „Governance“ – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.

Der Aufbau eines eigenen „ESG-Reportings“ wird für Unternehmen zur Pflicht. Dabei soll es aber nicht um reine Pflichterfüllung gehen, sondern die Beschäftigung wie wir unsere Welt klimaschonend und sozial gerechter gestalten wird den Erfolg und die Zukunftsfähigkeit jedes Unternehmens ausmachen.

Immobilien sind als Teil eines Unternehmens, bzw. unternehmerischer Tätigkeiten ebenso gemäß ESG-Kriterien zu bewerten und zu kategorisieren.

Dass eine entsprechende ESG-Bewertung nicht nur als reine „Pflichtaufgabe“ zu sehen ist, liegt dann auf der Hand, wenn man versteht, dass auch der finanzielle Wert einer Immobilie steigt wenn sie „grün“ und „nachhaltig“ ist. Internationale Investmentunternehmen haben Zielvorgaben wie „grün“ Immobilien sein müssen, damit diese erworben werden können.

Der Vorteil „grüner, nachhaltiger“ Gebäude ist nicht nur eine Rechengröße im internationalen Investmentgeschäft, das behagliche Wohnklima optimal errichteter Gebäude bietet auch für den Nutzer einen besonderen Vorteil. Dass solche Immobilien am Markt nachgefragter sind, liegt auf der Hand.